WIE ERHALTE ICH EINE VERORDNUNG?

 

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung.

Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner
  • Kinderärzte
  • HNO- Ärzte
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Internisten
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Neurologen

 

KOSTEN

 

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet. Die gesetzlichen Kassen schreiben einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor. Die Rezeptgebühr beträgt jeweils Euro 10,--.

 

Bei privat Versicherten wird vor Behandlungsbeginn eine private Kostenvereinbarung getroffen. In der

Regel erstatten die privaten Krankenkassen die Behandlungskosten. Sprechen Sie gegebenenfalls vorher Ihre Krankenkasse an.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jeder Zeit zur Verfügung!

 

Bitte beachten Sie, dass eine Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen muss, sofern nicht ein kürzerer Zeitraum vorgegeben ist. 

 

Sollten Sie nach Therapiebeginn vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage des Termines, spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine behalte ich mir die private Inrechnungstellung des ausgefallenen Termines zu den Kostensätzen der gesetzlichen Krankenkassen oder bei den Privatpatienten gemäss der getroffenen Honorarvereinbarung vor.

 

Sprachtherapie Schlucktherapie Stimmtherapie Sprechtherapie Aphasie Sprachentwicklungsstörung myofunktionelle Störung Apraxie Hörtraining CI