WIE ERHALTE ICH EINE VERORDNUNG?
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung.
Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:
KOSTEN
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind
bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet. Die gesetzlichen Kassen schreiben einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor. Die Rezeptgebühr
beträgt jeweils Euro 10,--.
Bei privat Versicherten wird vor Behandlungsbeginn eine private Kostenvereinbarung getroffen. In der
Regel erstatten die privaten Krankenkassen die Behandlungskosten. Sprechen Sie gegebenenfalls vorher Ihre Krankenkasse an.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jeder Zeit zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass eine Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen muss, sofern nicht ein kürzerer
Zeitraum vorgegeben ist.
Sollten Sie nach Therapiebeginn vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage des Termines, spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine behalte ich mir die private Inrechnungstellung des ausgefallenen Termines zu den Kostensätzen der gesetzlichen Krankenkassen oder bei den Privatpatienten gemäss der getroffenen Honorarvereinbarung vor.